Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Geltungsbereich
1.1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Apartments zur Beherbergung, sowie alle für den Kunden erbrachten Leistungen und Lieferungen der h.c. Pension. Diese Geschäftsbedingungen sind grundsätzlich Bestandteil jedes Beherbergungsvertrages zwischen der h.c. Pension und ihren Kunden. Kunden i.S. dieser Geschäftsbedingungen sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer i.S.v. §§ 13f. BGB.
1.2. Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Apartments sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken sind nicht zulässig.
1.3. Das Mitbringen von Haustieren oder die Durchführung von Dekorationen durch den Kunden ist nur nach vorheriger, besonderer Vereinbarung gestattet.
1.4. Geschäftsbedingungen des Kunden oder besondere Geschäftsbedingungen finden nur Anwendung, wenn diese vorher ausdrücklich vereinbart wurden.
2. Vertragsabschluss, Vertragspartner, Verjährung
2.1. Vertragspartner sind die h.c. Pension in Wildau GbR – Christiane Görlitz & Holger Görlitz, und der Kunde.
2.2. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Kundenantrags durch die h.c. Pension (Buchung) zustande. Der Antrag eines Dritten ist nur zulässig, wenn er der h.c. Pension gegenüber schriftlich erklärt, dass er zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Beherbergungsvertrag haftet. Die Buchung muß auch die Anzahl der Nutzer je Apartment beinhalten. Der h.c. Pension steht es frei, die Buchung schriftlich zu bestätigen.
2.3. Alle Ansprüche gegen die h.c. Pension verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem Beginn der kenntnisabhängigen regelmäßigen Verjährungsfrist des § 199 Abs.1 BGB. Schadensersatzansprüche verjähren kenntnisunabhängig in 5 Jahren. Die Verjährungsverkürzungen gelten nicht bei Ansprüchen, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der h.c. Pension beruhen.
3. Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung
3.1. Die h.c. Pension ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Apartments bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.
3.2. Der Kunde ist verpflichtet, die für die Überlassung der Apartments und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen die betriebsüblichen bzw. vereinbarten Preise der h.c. Pension zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden veranlasste Leistungen und Auslagen der h.c. Pension an Dritte.
3.3 Die Preise verstehen sich einschließlich der im Zeitraum des Vertrages geltenden Steuern und Abgaben. Nicht enthalten sind Abgaben, die vom Kunden selbst geschuldet sind.
3.4 Die Zahlung ist per sofort am Anreisetag in bar fällig, sofern nichts anderes vereinbart wird. Bei Unternehmern ist Rechnungslegung möglich. Rechnungen der h.c. Pension ohne Fälligkeitstermin sind sofort nach Rechnungslegung ohne Abzug zahlbar.
3.5. Die h.c. Pension ist berechtigt, aufgelaufene Forderungen jederzeit fällig zu stellen und unverzügliche Zahlung zu verlangen.
3.6 Bei Zahlungsverzug ist die h.c. Pension berechtigt, die jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen in Höhe von derzeit 9 % bzw. bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher beteiligt ist, in Höhe von 5 % über dem jeweiligen Leitzins (Hauptrefinanzierungssatz) der EZB zu verlangen.
3.7. Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen und rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung der h.c. Pension aufrechnen oder mindern.
4. Vertragsrücktritt durch den Kunden (Stornierung)
4.1 Bis 2 Wochen vor dem Anreisetermin ist die Stornierung einer Buchung kostenfrei. Ab dem 13. Tag bis zum 3. Tag vor dem Anreisetermin beträgt die Stornogebühr 50%, ab dem 2. Tag 80% des vereinbarten oder betriebsüblichen Preises.
4.2 Bei vom Kunden nach einer Stornierung nicht in Anspruch genommenen Apartments oder Leistungen bzw. Lieferungen hat die h.c. Pension die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Apartments sowie die eingesparten Aufwendungen anzurechnen.
5. Vertragsrücktritt durch die h.c. Pension
5.1. Die h.c. Pension ist berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, beispielsweise falls:
höhere Gewalt oder andere von der h.c. Pension nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;
Apartments unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z.B. in der Person des Kunden oder des Zwecks, gebucht werden;
die h.c. Pension begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Leistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen der h.c. Pension in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich der h.c. Pension zuzurechnen ist;
ein Verstoß gegen die Ziffern 1.2., 1.3 und/oder 8.4. vorliegt.
5.2. Bei berechtigtem Rücktritt der h.c. Pension entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.
6. Zimmerbereitstellung, -übergabe und -rückgabe
6.1. Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter oder eines bestimmten Apartments.
6.2. Gebuchte Apartments stehen dem Kunden ab 15 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung, soweit kein anderer Zeitpunkt vereinbart ist.
6.3. Am vereinbarten Abreisetag sind die Apartments bis 11 Uhr geräumt zu verlassen, soweit nichts anderes vereinbart ist. Andernfalls ist die h.c. Pension berechtigt, für die vertragsüberschreitende Nutzung bis 15 Uhr 50%, nach 15 Uhr 100% des betriebsüblichen Preises in Rechnung zu stellen. Vertragliche Ansprüche des Kunden werden hierdurch nicht begründet.
7. Haftungen
7.1. Die h.c. Pension haftet mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns für ihre Verpflichtungen aus dem Vertrag. Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn die h.c. Pension die Pflichtverletzung zu vertreten hat und sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der h.c. Pension beruhen sowie Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten der h.c. Pension beruhen.
7.2. Für vom Kunden eingebrachte Sachen haftet die h.c. Pension nach den gesetzlichen Bestimmungen (§ 701 ff). Die Haftung ist ausgeschlossen, soweit sie den nach § 702 Abs. 1 BGB maßgeblichen Höchstbetrag übersteigt. Die Haftungsansprüche erlöschen, wenn der Kunde nicht unverzüglich nach Kenntnisnahme von Verlust, Zerstörung oder Beschädigung der h.c. Pension Anzeige macht (§ 703 BGB).
7.3. Soweit dem Kunden ein Stellplatz auf dem Parkplatz der h.c. Pension zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Diebstahl oder Beschädigung auf dem Grundstück der h.c. Pension abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet die h.c. Pension nicht, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
7.4. Nachrichten, Post und Warensendungen für die Kunden werden mit Sorgfalt behandelt. Die h.c. Pension übernimmt die Zustellung, Aufbewahrung und auf Wunsch die Nachsendung gegen Entgelt derselben. Schadenersatzansprüche, außer wegen grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz, sind ausgeschlossen.
7.5 Der Kunde haftet gegenüber der h.c. Pension für die von ihm oder von seinen Gästen verursachten Schäden.
8. Nutzung des Internetzugangs
8.1. Die h.c. Pension gestattet dem Kunden für die Dauer seines Aufenthaltes eine Mitbenutzung des WLAN – Zugangs zum Internet. Die Mitbenutzung ist eine kostenfreie Serviceleistung der h.c. Pension und ist jederzeit widerruflich. Die h.c. Pension übernimmt keine Gewähr für die tatsächliche Verfügbarkeit, Geeignetheit oder Zuverlässigkeit des Internetzuganges für irgendeinen Zweck. Sie ist jederzeit berechtigt, den Betrieb des WLAN ganz, teilweise oder zeitweise einzustellen, weitere Mitnutzer zuzulassen und den Zugang des Kunden ganz, teilweise oder zeitweise zu beschränken oder auszuschließen. Die h.c. Pension behält sich insbesondere vor, nach eigenem Ermessen und jederzeit den Zugang auf bestimmte Seiten oder Dienste über das WLAN zu sperren.
8.2. Die Nutzung erfolgt durch Eingabe von Benutzernamen und Passwort. Die Zugangsdaten sind nur zum persönlichen Gebrauch des Kunden bestimmt und dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden. Der Kunde ist verpflichtet, seine Zugangsdaten geheim zu halten. Die h.c. Pension hat jederzeit das Recht, Zugangscodes zu ändern.
8.3. Der unter Nutzung des WLAN hergestellte Datenverkehr erfolgt unverschlüsselt; die Daten können daher möglicherweise von Dritten eingesehen werden. Virenschutz und Firewall werden nicht bereitgestellt. Es besteht mithin die Gefahr, dass Schadsoftware bei der Nutzung des WLAN auf das Endgerät gelangen kann.
Die Nutzung des WLAN erfolgt auf eigene Gefahr und auf eigenes Risiko des Kunden. Für Schäden am PC des Kunden, die durch die Nutzung des Internetzuganges entstehen, übernimmt die h.c. Pension keine Haftung, es sei denn, die Schäden wurden von ihr vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht.
8.4. Für die über das WLAN übermittelten Daten, die darüber in Anspruch genommenen kostenpflichtigen Dienstleistungen und getätigten Rechtsgeschäfte ist der Kunde selbst verantwortlich. Besucht der Kunde kostenpflichtige Internetseiten oder geht er Verbindlichkeiten ein, sind die daraus resultierenden Kosten von ihm zu tragen. Er ist verpflichtet, bei Nutzung WLAN das geltende Recht einzuhalten. Er darf insbesondere:
das WLAN weder zum Abruf noch zur Verbreitung von sitten- oder rechtswidrigen Inhalten zu nutzen;
keine urheberrechtlich geschützten Güter widerrechtlich vervielfältigen, verbreiten oder zugänglich machen;
nicht gegen die geltenden Jugendschutzvorschriften verstoßen;
keine belästigenden, verleumderischen oder bedrohenden Inhalte versenden oder verbreiten;
das WLAN nicht zur Versendung von Massen-Nachrichten (Spam) und / oder anderen Formen unzulässiger Werbung nutzen.
Der Kunde haftet gegenüber der h.c. Pension für sämtliche Schäden und Ansprüche Dritter, die auf einer rechtswidrigen Verwendung des WLAN durch den Kunden und / oder auf einem Verstoß gegen diese Geschäftsbedingungen beruhen; dies erstreckt sich auch auf für mit der Inanspruchnahme bzw. deren Abwehr zusammenhängende Kosten und Aufwendungen.
9. Schlussbestimmungen
9.1. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.
9.2. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz der h.c. Pension.
9.3. Ausschließlicher Gerichtsstand im kaufmännischen Verkehr ist der Sitz der h.c. Pension. Sofern ein Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat (§ 38 Abs.2 ZPO), gilt als Gerichtsstand der Sitz der h.c. Pension.
9.4. Es gilt deutsches Recht.
9.5. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.